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Unterkonstruktion
Prinzip der glatten Wand (bfu 2.020) – Sicherheitsvorschrift in Sporthallen
Bei Bühnenwänden in Turn- und Sporthallen ist der bündige Abschluss keine Design-, sondern eine Sicherheitsfrage.
Sicherheitstechnische Vorschrift
Nach dem in der bfu-Fachdokumentation 2.020 verankerten "Prinzip der glatten Wand" müssen Türen, Tore und wandbündige Bauteile bis zu einer Höhe von 2,70 m bündig mit den Innenwänden ausgeführt sein, damit keine vorstehenden Kanten oder Beschläge im Ballwurfbereich zu Verletzungs- oder Beschädigungsrisiken führen.
Diese Vorgabe ist bei Bühnenwänden in Turn- und Sporthallen zwingend mit dem Bauherrn bzw. der zuständigen Fachstelle abzuklären, da sie die Ausführungsart (bündig verankert, keine vorstehenden Konsolen) direkt vorgibt. Das Referenzprojekt Kantonsschule Wattwil (Aula & Mehrfachturnhalle) zeigt eine solche Anwendung in der Praxis.
