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Akustik & Schallschutz – Fachlexikon
VSLFS-Richtlinien zur Schallnebenwegübertragung
Die akustische Leistungsfähigkeit einer Trennwand hängt massgeblich von der korrekten Ausführung der angrenzenden Bauteile ab.
Die akustische Leistungsfähigkeit von Falt- und Schiebewänden wird im eingebauten Zustand nicht allein durch den geprüften Schalldämmwert des Wandsystems bestimmt. Entscheidend ist vielmehr die Berücksichtigung und gezielte Reduktion von Schallnebenwegen über angrenzende Bauteile wie Decken, Böden, Seitenwände und Installationshohlräume.
Der Verband Schweizerischer Lieferanten von Falt- und Schiebewänden (VSLFS) hat hierzu praxisorientierte Richtlinien erarbeitet (November 2000). Sie zeigen auf, wie Schallnebenwegübertragungen konstruktiv minimiert werden und wie Laborwerte realistisch auf die Einbausituation übertragen werden. Die Richtlinien ergänzen geltende Normen wie SIA 181 und unterstützen Planer, Architekten und Ausführende bei der akustisch korrekten Planung.
Prinzipskizze typischer Schallnebenwege (VSLFS-Richtlinie)
Schalldämmklassen nach VSLFS
Klasse
Rw-Bereich
Erforderliches Schall-Längsdämm-Mass (Bauteile)
1
31 – 35 dB
R'w 43 dB
2
36 – 40 dB
R'w 48 dB
3
41 – 45 dB
R'w 53 dB
4
46 – 50 dB
R'w 63 dB
5
51 – 54 dB
R'w 68 dB
Zur Erreichung der Klassen 2–5 ist auf jeden Fall ein Akustiker zu konsultieren; die Realisierung von Dämmungen über 50 dB Rw ist mit hohem baulichem Aufwand verbunden.
Konkrete konstruktive Massnahmen je Bauteil: Deckenanschlüsse, Bodenanschlüsse, Seitenanschlüsse sowie das Raum-in-Raum-Prinzip.
Einbau von Servicetüren
Bei Trennwänden mit hohen Schalldämmwerten sollten Servicetüren nur eingebaut werden, wenn dies absolut erforderlich ist. Je nach Trennwandklasse und Wandgrösse ist beim Einbau einer Tür mit einem zusätzlichen Schalldämmverlust von 3–6 dB zu rechnen.
